Die Rechte und Pflichten von Azubis
Was ein Azubi im Rahmen seiner Ausbildung darf und was nicht ist gesetzlich genau festgelegt. Die Rechte und Pflichten von Azubis sind hauptsächlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgeschrieben. In der Chemieindustrie regelt außerdem der Chemie-Tarifvertrag Dinge wie Vergütung, Arbeitszeit und Urlaubstage. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz wird angewandt.
Recht auf eine angemessene Vergütung
Auszubildende haben das Recht auf eine angemessene monatliche Vergütung. Dies gilt auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts oder der Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.
Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel
Auszubildende haben Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, Werkstoffe oder gegebenenfalls eine Sicherheitsausrüstung, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss. Dazu gehören auch Materialien für die Zwischen- oder Abschlussprüfung.
Recht auf Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen
Im BBiG ist geregelt, dass der Azubi für seinen Berufsschulunterricht sowie für alle Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen ist. Zudem müssen Azubis auch für schulische Aktivitäten außerhalb der Unterrichtszeit, wie beispielsweise Betriebsbesichtigungen, von ihren Ausbildungsbetrieben freigestellt werden.
Arbeiten nur für das Ausbildungsziel
Auszubildende müssen keine Arbeiten verrichten, die nicht in engem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, wie beispielsweise private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette. Sie haben das Recht, diese Arbeiten abzulehnen.
Recht auf besonderes Kündigungsrecht
Azubis können das Ausbildungsverhältnis gemäß BBiG jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist beenden, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen möchten.
Auslandseinsatz
Seit 2005 können Auszubildende einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, beispielsweise in einem ausländischen Tochterunternehmen. Dies sollten beide Seiten jedoch entsprechend klären und am besten im Ausbildungsvertrag schriftlich festhalten, evtl. auch als Änderungsvertrag.
Anspruch auf ein Zeugnis
Am Ende der Ausbildung muss der Ausbilder nach BBiG zumindest ein einfaches Zeugnis ausstellen, auf Verlangen des Azubis auch ein qualifiziertes Zeugnis, in dem auch das betriebliche Verhalten und die Leistung beurteilt werden.
Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
Sobald ein Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
Welche Pflichten Azubis haben, können Sie hier nachlesen.