BAföG? Ist nicht nur was für Studenten!

Kategorie: Stories

Nicht nur Studenten können BAföG beantragen: Es gibt auch für Ausgebildete, Studienabbrecher und Abiturienten die Möglichkeit, Geld für ihre Fortbildung zu erhalten. Wir sagen euch, für wen das Aufstiegs-BAföG infrage kommt.

Für deine Karriereleiter erhältst du finanizelle Unterstützung mit einem Aufstiegs-BAföG (Foto: stevepb, pixabay, CC0)

Für deine Karriereleiter erhältst du finanizelle Unterstützung mit einem Aufstiegs-BAföG (Foto: stevepb, pixabay, CC0)

Euren Abschluss habt ihr in der Tasche – aber sonst nix mehr? Kein Geld, um eine Fortbildung draufzusetzen? Dann könnte das Aufstiegs-BAföG etwas für euch sein.

Die finanzielle Förderung ist für Personen gedacht, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. Laut Bundesbildungsministerium werden rund 700 Fortbildungen unterstützt. Dazu zählen unter anderem: Meister, Betriebswirte, Techniker.

Wenn ihr beispielsweise Chemikant oder Chemikantin seid, könnt ihr den „Industriemeister Chemie“ machen – und habt mit dem Abschluss zum Beispiel die Möglichkeit, eine Schicht in eurem Unternehmen zu leiten. Wie der Alltag eines Industriemeisters Chemie aussehen kann, erfahrt ihr übrigens hier und hier gibt es ein Artikel über eine junge Meisterin mit 27 Jahren.

Wer das Aufstiegs-BAföG erhalten möchte, muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für Ausgebildete, Studienabbrecher und Abiturienten

In der Regel ist eine abgeschlossene Berufsausbildung eine Bedingung, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn ihr einen Bachelor, aber keinen Nerv mehr auf einen Master habt, könnt ihr über das Aufstiegs-BAföG Fortbildungen finanzieren.

Sogar wenn es mit eurem Studium nicht hingehauen hat und ihr abbrechen musstet, steht euch die Förderung offen. Gleiches gilt für Abiturienten, die schon etwas Berufspraxis haben. Auch dann könnt ihr die Gelder beantragen.

Euer Alter spielt dagegen keine Rolle. Ihr könnt euch das Stichwort Aufstiegs-BAföG also auch für eure Zukunft merken – falls ihr weitere Qualifikationen lieber noch vor euch herschiebt und gerade eine Lernpause genießen wollt.

Auch die Fortbildung muss Voraussetzungen erfüllen

Ob die Fortbildung von einem öffentlichen oder privaten Träger durchgeführt wird, ist ebenfalls unerheblich. Aber: Die Lehrgänge müssen schon auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten.

Das heißt: Wenn ihr nach der Fortbildung nur eine Urkunde in den Händen halten würdet, dass ihr an einer Maßnahme von Schule XY teilgenommen habt, gibt es kein Geld für den Lehrgang. Wenn ihr danach aber ein staatlich geprüfter Industriemeister Chemie seid, fließt das Geld. 

Die Lehrgänge müssen außerdem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Euren Wochenend-Crashkurs finanziert ihr also leider aus eigener Tasche. 

Ob ihr eure Fortbildung in Voll- oder in Teilzeit absolviert, ist wiederum egal. Ihr könnt also auch berufsbegleitende Kurse machen. Ebenfalls unerheblich ist, ob ihr brav die Schulbank drückt oder zuhause im Jogger an einem Online-Lehrgang teilnehmt.

Als Zuschuss und/oder Kredit

Einen Teil des Aufstiegs-BAföGs erhaltet ihr als Zuschuss, den ihr auch nicht zurückzahlen müsst. Der Rest wird über die Förderbank KfW als Kredit vergeben – sofern ihr möchtet. Ihr müsst ihn nicht in Anspruch nehmen.

Wenn ihr es tut, ist der Kredit laut Bildungsministerium „zinsgünstig“. Und er belastet euch nicht während eurer Fortbildung: Der Kredit muss in dieser Zeit (und bis maximal sechs Jahre danach) noch nicht getilgt werden – und ist zinsfrei. Danach muss die Rückzahlung aber innerhalb von zehn Jahren erfolgen.

So viel Geld gibt es

Grundsätzlich gibt es die Finanzspritze für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Auch Materialkosten könnt ihr geltend machen. Wenn ihr eure Fortbildung in Vollzeit absolviert, könnt ihr auch Geld für euren Lebensunterhalt bekommen.

Die Höchstsätze für die Förderung liegen für Alleinstehende bei 885 Euro, für Alleinerziehende bei 1.120 Euro. Wie viel Kohle es genau für euch gibt, könnt ihr im Förderrechner erfahren – und hier dann beantragen.

Eine Übersicht, welche Förderungen sonst noch für euch infrage kommen, hat übrigens der Berufskompass Chemie zusammengestellt. Falls es mit dem Aufstiegs-BAföG nicht funktioniert, werdet ihr dort bestimmt fündig.

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