Kein Ding oder Tabu: Arztbesuche während der Arbeitszeit

Kategorie: Stories

Ihr könnt euch auf den Kopf stellen – ihr kriegt einfach keinen Termin beim Doktor nach Feierabend. Ist es dann eigentlich okay, Arzttermine während der Arbeitszeit wahrzunehmen? Die Antwort lautet: Jein.

Arzttermin während der Arbeitszeit? Hier lest ihr, was zu beachten ist (Foto: Niwat via rawpixel, CC0)(Foto: Niwat via rawpixel, CC0)

Arzttermine während der Arbeitszeit? Hier lest ihr, was zu beachten ist. (Foto: Niwat via rawpixel, CC0)

Arzttermin während der Arbeitszeit?

Jeder hat mal Schmerzen oder ein Wehwehchen, auf die ein Mediziner einen Blick werfen sollte – sei es, dass ihr euch beim Sport verletzt habt und zum Röntgen müsst oder dass ihr auf nüchternen Magen Blut abgenommen bekommt. Allerdings kollidieren Sprechzeiten von Ärzten häufig mit euren Arbeitszeiten.

Keine Routine

Ist es dann okay, eure Arzttermine in die Arbeitszeit zu legen? Oder ist es nicht sogar total praktisch, weil in der Firma gerade wenig zu tun ist und ihr so nicht eure Freizeit im Wartezimmer verschwenden müsst?

Eins sei gesagt: Ihr habt per se kein Anrecht darauf, während eurer Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Das bedeutet auch: Eure Routineuntersuchung – wie beispielsweise die Kontrolle beim Zahnarzt – könnt ihr grundsätzlich nicht in die Arbeitszeit legen.

Eure Arzttermine sind eure Privatsache. Damit fällt schon einmal die Idee flach, die Arzttermine während der Arbeitszeiten abzuhandeln.

Stets bemüht um einen Arzttermin

Etwas anders sieht es aus, wenn eine Untersuchung medizinisch notwendig ist – also bei speziellen Terminen wie beispielsweise dem Röntgen oder der Blutabnahme. Auch hier müsst ihr euch nach Kräften um einen Termin bemühen, der in eurer Freizeit liegt. Wenn ihr allerdings keinen bekommt, ist es okay, wenn ihr während der Arbeitszeiten Richtung Wartezimmer entschwindet.

Die gleiche Voraussetzung gilt auch für euch, wenn ihr chronisch krank seid: Ihr müsst euch bemühen, einen Termin nach Feierabend zu bekommen. Wenn ihr keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit bekommt, sagt im Betrieb Bescheid, dass ihr an besagtem Tag gerne zum Arzt gehen wollt und es sich nicht anders regeln ließ.

Habt ihr Gleitzeit, könnt ihr nicht verlangen, freigestellt zu werden – es sei denn, es besteht eine anderweitige Regelung. Als Gleitzeitler könnt ihr also die Zeit, die ihr beim Arzt verbracht habt, an euren üblichen Arbeitstag "hinten dran" hängen oder früher zur Arbeitsstätte kommen.

Freie Praxiswahl

Zu welchem Arzt ihr geht, ist grundsätzlich euch überlassen. Euer Arbeitgeber kann euch nicht dazu verpflichten, eine Praxis in der Nähe aufzusuchen. Den Hin- bzw. Rückweg zwischen Praxis und Arbeitsstätte dürft ihr allerdings nicht in die Länge ziehen: Bus- und Bahnfahren ist natürlich okay, spazieren dagegen nicht.

Grundsätzlich gilt: Legt eure Termine am besten direkt vor Arbeitsbeginn oder kurz vor Feierabend. So wird euer Arbeitstag erstens nicht mittendrin unterbrochen und zweitens spart ihr eine Anfahrt.

Wenn's akut wird: ab zum Doc

Anders sieht es natürlich aus, wenn ihr ganz akut krank werdet. Spürt ihr am Schreib- oder Labortisch plötzlich, dass euer Schädel dröhnt und ihr euch fiebrig fühlt, dann gibt es nur einen Weg – und das ist der zum Arzt.

Egal, was ihr gerade Wichtiges zu tun habt: krank ist krank. Und eure Kollegen sind euch wahrscheinlich sogar dankbar, wenn ihr nicht bis zum Feierabend durchhaltet. Bis dahin habt ihr eure Bazillen nämlich im ganzen Raum verteilt, sodass auch wirklich jeder etwas davon abhaben kann.

Bescheinigung vom Arzt

Der Arzt kann euch dann durch eine Bescheinigung bestätigen, dass ihr wirklich in der Praxis wart und nicht Eisessen. Am besten vermerkt er darauf noch, dass der Besuch während der Arbeitszeit unvermeidbar war.

Ob ihr so eine Bescheinigung braucht, steht in eurem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Wenn dort nichts vermerkt ist, schadet es aber nicht, beim Ausbilder nachzufragen, ob er eine Bestätigung sehen möchte.

Kurz anrufen oder mailen

Wenn ihr vom Arzt krankgeschrieben werdet, solltet ihr das Attest natürlich bei eurem Arbeitgeber einreichen. Ab dem dritten Krankheitstag ist ein Attest dann zwingend erforderlich.

Bei all dem gilt: Ihr müsst euren Arbeitgeber informieren – und ihm sagen, dass ihr beim Arzt wart. Ob ihr per E-Mail oder per Telefon in der Firma Bescheid gebt, ist euch überlassen.

Für Mama und Papa

Wenn ihr schwanger seid, dürft ihr alle Untersuchungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, in die Arbeitszeit legen. Das gilt für einige Vorsorgeuntersuchungen.

Ist euer Spross dann auf der Welt, müsst ihr auch mit dem Nachwuchs während eurer Freizeit zum Arzt. Es sei denn, es wird akut. Auch dann könnt ihr beim Doc nach einer Bescheinigung fragen, die bestätigt, dass euer krankes Kind noch nicht in der Lage ist, allein zum Arzt zu gehen – davon geht man nämlich ab einem Alter von 12 Jahren aus.

Übrigens

Nicht nur für medizinisch notwendige Arztbesuche gilt, dass ihr euch um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit bemühen solltet – aber freigestellt werdet, wenn es sich nicht anders regeln lässt.

Sofern keine anderen, tarifliche Regelungen bestehen gilt der Grundsatz auch für folgende Angelegenheiten:

  • Behördengänge
  • Führerscheinprüfung
  • eigene Hochzeit
  • Geburt eines eigenen Kindes
  • Tod der Geschwister, Eltern, des Ehegatten
  • Pflege plötzlich und schwer erkrankter naher Angehöriger
Kommentare
Keine Kommentare gefunden!
Kommentar verfassen