Eine Ausbildung in Deutschland machen – aber wie?

Kategorie: Stories

Wer in Deutschland eine Ausbildung machen will, muss viele Dinge beachten. Der ChemieAzubi zeigt euch, ob und wie ihr an eure Ausbildung gelangt.

Ausbildung für Flüchtlinge in Deutschland - wir schreiben über die Voraussetzungen (Foto: Tama66, pixabay, CC0)

Ausbildung für Flüchtlinge in Deutschland - wir schreiben über die Voraussetzungen (Foto: Tama66, pixabay, CC0)

Erst einmal wollen wir euch ein bisschen über die Ausbildung in Deutschland erzählen – schließlich sollt ihr wissen, auf was ihr euch genau einlasst.

Das Ausbildungssystem in Deutschland ist etwas Besonderes: Hier gibt es eine duale Berufsausbildung. Das heißt, dass ihr in einem Betrieb lernt, was euch in eurem Berufsalltag erwartet und was ihr alles können müsst. Zusätzlich geht ihr aber auch zur Schule.

Ab in die Schule

Im Berufsschulunterricht wird euch theoretisches Wissen zu eurem Beruf vermittelt. Der Unterricht findet entweder wöchentlich statt oder als Blockunterricht. Das bedeutet, dass ihr mehrere Wochen jeden Tag zur Schule geht, dafür in anderen Wochen gar nicht. Während der Berufsschulzeit müsst ihr auch Klausuren schreiben und bekommt Zeugnisse.

Am Ende gibt es dann eine größere Prüfung: die Abschlussprüfung. Wenn ihr die besteht, dann bekommt ihr offiziell bescheinigt, dass ihr einen Beruf erlernt habt. In der Chemiebranche dauert es in der Regel etwa drei Jahre, bis man seinen Berufsabschluss bekommt. Die Länge der Lehre variiert aber je nach Ausbildungsberuf.

Es gibt in Deutschland auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zu machen, in der man nur zur Schule geht – das nennt man dann schulische Ausbildung. Bei dieser Ausbildung lernt ihr aber kein praktisches Wissen im Betrieb. Und ihr verdient kein Gehalt. Wir sprechen in unserem Text daher meistens über die duale Ausbildung.

Ob ihr solch eine Ausbildung in Deutschland machen dürft, hängt von mehreren Dingen ab.

Aus welchem Land kommst du?

Wenn ihr aus einem EU-Land oder aus der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen kommt, könnt ihr aus rechtlicher Sicht problemlos eine Ausbildung in Deutschland absolvieren. Ihr braucht kein Visum. Alles, was ihr tun müsst: Meldet euch bei dem Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt eurer neuen Stadt. Das müsst ihr innerhalb von zwei Wochen nach eurem Einzug in eure Wohnung oder WG tun.

Wenn ihr aus einem Land außerhalb der EU kommt

Komplizierter wird es, wenn ihr aus einem Land außerhalb der EU kommt. Dann müsst ihr:
    1.   Eure Qualifikationen anerkennen lassen
    2.   Euch für einen Job bewerben
    3a. Ein Visum beantragen

Und das solltet ihr alles tun, bevor ihr nach Deutschland reist. Genauere Infos bekommt ihr in den Schritten 1 bis 3 unten im Text.

Ausbildung für Flüchtlinge in Deutschland?

Noch mal anders sieht es aus, wenn ihr aus eurem Heimatland geflüchtet seid. In diesem Abschnitt erfahrt ihr, unter welchen Voraussetzungen ihr in Deutschland eine Ausbildung machen dürft.

Grundsätzlich muss man sagen: Es kann kompliziert sein, als Flüchtling eine Ausbildung aufzunehmen. Es gibt viele Regelungen, die die Behörden in verschiedenen Bundesländern oder Städten auch unterschiedlich anwenden können. Der ChemieAzubi kann euch keine Rechtsberatung geben, wie ihr auf jeden Fall eine Ausbildungsstelle findet, aber die wichtigsten Grundregeln können wir beschreiben. Weitere Infos erhaltet ihr beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei eurer zuständigen Ausländerbehörde, die ihr hier suchen könnt.

Keine duale Ausbildung könnt ihr machen, wenn:

  • Ihr noch in einer Aufnahmeeinrichtung lebt.
  • Ihr eine Duldung habt, aber:

  o   aus einem sicheren Herkunftsland stammt und
o   euren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt habt.

  • Ihr eine Duldung habt, aber eure Identität oder euer Herkunftsland verschleiert.

Eine duale Ausbildung machen dürft ihr, wenn:

  • Ihr eine Aufenthaltsgestattung habt, seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt und eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde habt.
  • Ihr eine Duldung und eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde habt.
  • Ihr eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder politischen Gründen habt.

Und jetzt ausführlicher

Aufenthaltsgestattung: Wenn ihr eine sogenannte Aufenthaltsgestattung erhalten habt und bereits drei Monate in Deutschland lebt, bekommt ihr einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Um eine duale Ausbildung in einem Betrieb machen zu dürfen, müsst ihr zusätzlich zu eurer Aufenthaltsgestattung eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen und erhalten. Wie ihr eine Arbeitserlaubnis bekommt, erfahrt ihr unter Punkt 3b.

Duldung: Wenn ihr eine Duldung habt, habt ihr ebenfalls einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch hier bedeutet das: Wenn ihr eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt und bekommt, dürft ihr eine duale Ausbildung machen. Wie ihr eine Arbeitserlaubnis bekommt, erfahrt ihr unter Punkt 3b.

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder politischen Gründen: Ihr könnt eine duale Ausbildung machen!

Und jetzt?

Wenn ihr eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen habt, müsst ihr folgendes tun: 

  1. Eure Qualifikationen anerkennen lassen
  2. Euch für einen Job bewerben

Wenn ihr eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung habt, aber noch eine Arbeitserlaubnis braucht, müsst ihr nun folgendes tun:

     1.   Eure Qualifikationen anerkennen lassen
     2.   Euch für einen Job bewerben
     3a. Arbeitserlaubnis beantragen

1.      Qualifikation anerkennen lassen: Welchen Schulabschluss habt ihr?

Es kann sein, dass ihr eine Qualifikation nachweisen müsst, um eine Berufsausbildung beginnen zu dürfen. Das bedeutet konkret: euren Schulabschluss. Den lasst ihr in Deutschland anerkennen.

Dabei wird von den Behörden geprüft, mit welchem deutschen Schulabschluss euer Schulabschluss vergleichbar ist. Ist euer Schulabschluss also wie der einer deutschen Hauptschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums?

Eure Referenzen wie zum Beispiel Praktikumszeugnisse solltet ihr möglicherweise übersetzen lassen. Es kann für euch hilfreich sein, euch auf der Webseite Europass zu informieren.

Ebenfalls wichtig: Im Betrieb wird in der Regel Deutsch gesprochen – und in der Berufsschule auf jeden Fall. Ihr solltet also bereits etwas Deutsch gelernt haben, um vor Ort gut zurechtzukommen.

2.      Sich auf einen Job bewerben

Nun könnt ihr euch auf Jobsuche machen. Sucht ihr zum Beispiel eine Ausbildung in einem Chemieunternehmen, helfen euch mehrere Jobbörsen:

  • Aubi Plus für Ausbildungen zum Chemielaboranten
  • Azubiyo für alle Ausbildungsberufe

Ihr könnt auch nach deutschen Unternehmen suchen, die in der Chemiebranche tätig sind. Viele Unternehmen veröffentlichen auf ihren eigenen Webseiten Stellenangebote für Azubis, auf die ihr euch bewerben könnt.

Oft findet ihr auf den Unternehmens-Webseiten zudem die Kontaktadressen der Personalabteilung (oft auch „Human Resources“). Dort könnt ihr auch eine sogenannte Initiativbewerbung hinschicken: Damit sagt ihr in dem Unternehmen, dass ihr gerne dort arbeiten wollt, auch wenn es gerade keine Jobangebote hat. Die Abteilung schaut dann, ob sie eure Bewerbung interessant findet und es im Unternehmen doch einen Job gibt, für den ihr gut geeignet seid. Es kann allerdings eine Weile dauern, bis ihr etwas von dem Unternehmen hört.

In eure Bewerbungsunterlagen gehört folgendes:

  • Lebenslauf/ CV
  • Anschreiben
  • Zeugnisse
  • Referenzen wie beispielsweise Bescheinigungen von Sprachkursen


Tipps für eine gute Bewerbung findet ihr hier. Ein perfekten Einleitungssatz im Anschreiben ist schon die halbe Miete - Ideen dazu bekommt ihr hier. Weitere Hilfestellungen für eine Bewerbung haben wir hier für euch. Falls ihr selbst eine Ausbildung im Ausland anstrebt, gibt es hier die passenden Tipps für eine Bewerbung.


3a. Ein Visum beantragen

Ihr habt die Zusage vom Betrieb bekommen, eine Ausbildung anfangen zu dürfen? Das ist klasse, herzlichen Glückwunsch! Nun wartet allerdings noch etwas Bürokratie auf euch.

Ihr müsst bei der deutschen Botschaft in eurem derzeitigen Heimatland noch ein Visum beantragen. Hierfür solltet ihr euch frühzeitig einen Termin machen. Bei dem müsst ihr dann nachweisen, dass ihr euren Lebensunterhalt in Deutschland selbstständig bestreiten könnt. Das bedeutet: Ihr habt monatlich genug Geld für eure Miete, für Essen, für Kleidung und alle anderen Dinge, die ihr für das tägliche Leben braucht. (Wenn ihr statt für eine Ausbildung für eine Arbeit ein Visum beantragt, müsst ihr auch Unterlagen zur Qualifikation sowie zur beabsichtigten Tätigkeit vorlegen). Alle wichtigen Informationen eines Arbeitsvisums bekommt ihr beim Auswärtigen Amt.


Manchmal kann es sein, dass ihr noch weitere Dinge nachweisen müsst, um ein Visum zu bekommen – beispielsweise eure Deutschkenntnisse. Aber das erfahrt ihr dann jeweils in der deutschen Botschaft in eurem Heimatland.

3b. Arbeitserlaubnis beantragen

Wenn ihr eine Arbeitserlaubnis benötigt, beantragt ihr die bei der Ausländerbehörde, die für euch zuständig ist. Die Erlaubnis wird immer für eine ganz bestimmte Beschäftigung – das heißt in eurem Fall für einen konkreten Ausbildungsplatz – erteilt.

Das bedeutet: Ihr könnt die Arbeitserlaubnis erst beantragen, wenn ihr die Zusage für einen Ausbildungsplatz habt.

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