Student oder Azubi: Die Top 5 Steuerspartipps während der Ausbildung

Kategorie: Stories

Ob Studiengebühren, Benzinkosten, Miete oder Fachbücher – eine Ausbildung kostet Geld. Allerdings lassen sich viele Ausbildungskosten wieder von der Steuer absetzen. Eine Steuererklärung mag vielleicht nervig und schwer zu durchschauen sein, doch die Mühe lohnt sich! Wir haben 5 schlaue Tipps, mit denen sich bei der Steuer Geld sparen lässt.

Steuererklärung während der Ausbildung? Es lohnt sich! (Foto: Tim Reckmann, flickr, CC BY-NC-SA 2.0).

Steuererklärung während der Ausbildung? Es lohnt sich! (Foto: Tim Reckmann, flickr, CC BY-NC-SA 2.0).

Die Schulzeit ist vorbei und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Neben den zahlreichen neuen Möglichkeiten, die sich jetzt eröffnen, wächst auch die Verantwortung. Denn wer sich für eine Berufsausbildung entschieden hat, für den steht nun erstmals das Thema Steuererklärung an. Auch wer neben dem Studium oder in den Semesterferien jobbt, muss sich mit dem Thema auseinandersetzen.

1. Minijob zwischen Schule und Ausbildung

Bis Uni oder Ausbildung anfangen, verdienen sich viele Schulabgänger mit einem Ferien- oder Nebenjob etwas dazu. Folgendes gilt es dabei zu beachten:

  • Wer weniger als 450 Euro im Monat verdient, zählt als sogenannter Minijobber und muss weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen.
  • Verdient man mehr als 450 Euro im Monat, werden eventuell Lohnsteuer, auf jeden Fall aber Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.
  • Als Schüler oder Schulabgänger kann man zunächst über seine Eltern versichert bleiben. Ebenso, wenn man für maximal zwei Monate bzw. 50 Tage im Jahr einen Aushilfsjob ausübt.
  • Wer im Jahr weniger als den Grundfreibetrag von aktuell 8.354 Euro (Stand 2014) verdient, bekommt die gezahlten Steuern nach Einreichung seiner Steuererklärung wieder vom Staat zurück.

2. Studiengebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur: Das kann alles abgesetzt werden

Bevor man einen Beruf anfängt und ein „richtiges“ Gehalt verdient, muss man zuvor erst mal in seine Ausbildung investieren. Einige dieser Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Werbungskosten sind Kosten, die in Verbindung einer beruflichen Tätigkeit stehen.
  • Sonderausgaben hingegen sind Ausgaben, die im privaten Bereich entstanden sind, laut Gesetz aber trotzdem bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden dürfen. Sonderausgaben werden jedoch nur für das Jahr anerkannt, in dem sie entstanden sind. Beispiele dazu finden Sie hier.

Von sich aus gewährt das Finanzamt pauschal 1.000 Euro Werbungskosten.

Wer mehr ausgegeben hat, kann sich sein Geld bei der Steuererklärung durch detaillierte Angaben wieder zurückholen.

Bei den Sonderausgaben können maximal 6.000 Euro „Sonderausgaben“ im Jahr für die erste Berufsausbildung von der Steuer abgesetzt werden.

Dazu zählen:

  • Ausgaben für sogenannte „Arbeitsmittel“ die hauptsächlich für die Arbeit genutzt werden wie z.B. Fachliteratur, besondere Arbeitskleidung, Bewerbungskosten, einen Computer oder Büromaterial.
  • Anfallende Gebühren wie Studien-, Lehrgangs-, Prüfungs-, Seminar- und Kursgebühren.
  • In gewissem Rahmen können auch Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für vorgeschriebene Studienreisen und Exkursionen abgesetzt werden.

Für einen Laien ist die Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben nicht immer leicht zu durchschauen. Bei Fragen oder Unklarheiten kann man sich daher an einen Steuerexperten wenden.

3. Miete anrechnen

Bildet der Ausbildungs- bzw. Studienort nicht auch gleichzeitig den Lebensmittelpunkt, bzw. ist der Erstwohnsitz weiterhin bei den Eltern gemeldet, können Studenten oder Azubis die Miet- und Nebenkosten komplett von der Steuer absetzen. Als Nachweis reichen ein gemeldeter Erstwohnsitz, Tankquittungen oder Bahntickets für die regelmäßigen Wochenend-Besuche.

4. Fahrtkosten absetzen

Wer studiert oder eine Ausbildung macht, kann Fahrten (nur) in eine Richtung z.B. zur Uni oder zum Ausbildungsbetrieb mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Für den Weg zur Berufsschule können hingegen sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt (also insgesamt 2x30 Cent=60 Cent) abgesetzt werden.

Bei dualen Studiengängen wird entsprechend unterschieden, wohin die Fahrt geht. Der Weg zur Schule wird mit der Pendlerpauschale abgesetzt, das bedeutet, man rechnet hier wieder 30 Cent pro Kilometer in eine Richtung. Für den Weg zum Betrieb hingegen gilt die Dienstreisepauschale: hier kann jeder gefahrene Kilometer hin und zurück mit 30 Cent abgesetzt werden

5. Ausbildung machen und weiterhin Kindergeld bekommen? Das geht!

Grundsätzlich gilt: wer das 18. Lebensjahr vollendet, verliert seinen Anspruch auf Kindergeld. Jedoch gibt es Ausnahmen: Bis zum 25. Geburtstag des Kindes können Eltern weiterhin Kindergeld beziehen, wenn

  • das Kind sich in einer Berufsausbildung befindet oder studiert – das gilt auch bei einer zweiten Ausbildung oder dem Zweitstudium,
  • das Kind warten muss, bis es einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommt oder eine Pause von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen besteht.

Stand: März 2015

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